Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Anforderungen
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)
Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
beinhaltet Klasse: C1E, BE, D1E (bei Besitz von Klasse D1), DE (bei Besitz von Klasse D)
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beizufügen:
biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
ärztliches Zeugnis (1 Jahr gültig)
augenärztliches Gutachten/Zeugnis (1 Jahr gültig)
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Kursdauer 9 UE à 45 min)
amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)