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Klasse CE

Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Anforderungen

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre (während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Vorbesitz erforderlich: Klasse B

beinhaltet Klasse: C1E, BE, D1E (bei Besitz von Klasse D1), DE (bei Besitz von Klasse D)

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beizufügen:

biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)

ärztliches Zeugnis (1 Jahr gültig)

augenärztliches Gutachten/Zeugnis (1 Jahr gültig)

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Kursdauer 9 UE à 45 min)

amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)

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