Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Anforderungen
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre (beim begleitenden Fahren), 17 Jahre (bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer, nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: nein
beinhaltet Klasse: L, AM
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beizufügen:
biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Sehtest (2 Jahre gültig)
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Kursdauer 9 UE à 45 min)
amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)